Gründungszuschuss für ALG-I-Empfänger
Der Gründungszuschuss – der bis zu 15 Monate gezahlt werden kann- soll Unternehmensgründungen “aus der Arbeitslosigkeit” unterstützen. In der ersten Förderphase (sechs Monate) soll die Förderung den Lebensunterhalt und die soziale Sicherung der Gründer sicherstellen. In einer zweiten Förderphase (neun Monate) beinhaltet die Förderung dann nur noch den Sozialversicherungsschutz. Der Gründungszuschuss unterstützt alle Arbeitslosengeld-Empfänger die sich beruflich (freiberuflich oder gewerblich), selbstständig machen möchten. Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 18.000,00 € betragen, ist steuerfrei und muss nicht zurückgezahlt werden.
Quelle: http://www.gruendung-online.de/index.php?option=com_content&task=view&id=27&Itemid=1
[Stand 9.05.2012]
Voraussetzungen für den Gründungszuschuss
- Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)
- Der Anspruch auf ALG I muss noch mindestens 150 Tage lang gelten
- Ein Unternehmenskonzept muss vorhanden sein und es muss von einer fachkundigen Stelle abgesegnet werden (z.B. IHK)
- Zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit muss man glaubhaft seine Fähigkeiten und Kenntnissen darlegen können (z.B. Arbeitszeugnisse)
Tipps zur erfolgreichen Antragstellung des Gründungszuschuss
- Anträge auf Gründungszuschuss sollten wenn möglich innerhalb der ersten drei Monate eines Kalenderjahres gestellt werden. Denn wenn der für den GZ vorgesehene „Topf“ aufgebraucht ist, haben spätere Antragsteller das Nachsehen.
- Gründungsinteressenten sollten bereits zu Beginn der Arbeitslosigkeit dafür sorgen, dass in die Eingliederungsvereinbarung ihr Interesse an einer Existenzgründung festgehalten wird und ggf. die Teilnahme an Existenzgründungsseminaren vereinbart wird.
- Gründerinteressenten, die eine Qualifikation haben, die auf dem Arbeitsmarkt nachgefragt ist, sollten sich besonders gut auf das Erstgespräch bei der Arbeitsagentur vorbereiten. Arbeitsvermittler werden künftig noch mehr Wert als bislang auf den Vorrang der Vermittlung in eine versicherte Beschäftigung pochen.
- Generell gilt: Der Businessplan sollte gut ausgearbeitet sein. Dafür lohnt es sich, die Hilfe professioneller Berater in Anspruch zu nehmen. Die Arbeitsagenturen werden den GZ künftig schon bei kleinen Unstimmigkeiten im Businessplan ablehnen.
Existenzgründer können, wenn sie die Voraussetzung erfüllen, alle öffentlichen Förderprogramme für Existenzgründungen in Anspruch nehmen. Darüber hinaus gibt es für sie spezielle Hilfen der Bundesagentur für Arbeit.
Einstiegsgeld für ALG-II Empfänger
ALG-II Empfänger können ein Einstiegsgeld, das zusätzlich zum Arbeitslosengeld gewährt wird, erhalten. Der Fallmanager, kann das Einstiegsgeld in Form eines flexiblen Zuschusses bewilligen, wenn er dies für ratsam hält. Hinsichtlich der Höhe des Einstieggeldes ist der Fallmanager nicht gebunden. Sie orientiert sich an der Arbeitslosigkeitsdauer und der Größe der Bedarfsgemeinschaft (Familie) des Arbeitsuchenden.
Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen
Zur Vorbereitung auf eine Existenzgründung werden vieler Orts Existenzgründungsseminare angeboten. Ziel solcher Seminare ist es, den Teilnehmern grundlegende Kenntnisse und Informationen zu vermitteln, die sie für ihr Existenzgründervorhaben benötigen. Die Agenturen für Arbeit können die Durchführung von wenigen Wochen dauernden Trainingsmaßnahmen für Existenzgründer finanziell fördern. soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Informationen zu Existenzgründungsseminaren und konkreten Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie bei Ihrer örtlichen Agentur für Arbeit.
Beratungsförderung
Bei der Vorbereitung Ihres Gründervorhabens können Sie sich auch von Unternehmens- bzw. Existenzgründungsberatern helfen lassen. Eine Reihe von Bundesländern bietet einen Zuschuss zu den Beratungskosten.
Coaching nach der Gründung
Das „Gründercoaching Deutschland“ bietet eine besondere Förderung an: Der Zuschuss beträgt bundesweit einheitliche 90 Prozent des förderfähigen Coachinghonorars. Die Bemessungsgrundlage liegt bei maximal 4.000 Euro, das maximal förderfähige Beraterhonorar bei 800 Euro pro Tag. Gründerinnen und Gründer aus der Arbeitslosigkeit können also bis zu 3.600 Euro für ein Coaching erhalten.
http://www.gruendung-online.de
http://www.arbeitsagentur.de
http://www.existenzgruender.de
http://www.gruendungszuschuss.de










